Sitzung: 09.02.2023 Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice
Beschluss: Kenntnis genommen.
Vorlage: 18/0678
Herr Schuster stellt anhand einer Power-Point-Präsentation
die sogenannten Katstrophenschutz-Leuchttürme als Anlaufstelle für die
Bevölkerung auf dem Gebiet der Stadt Emden vor und verweist dabei auf die
aktuelle Situation sowie auch auf die bereits laufende Informations-Kampagne
„Sei vorbereitet“. Die Präsentation ist im Internet unter www.emden.de abrufbar.
Frau Meyer interessiert, ob für Menschen, die auf ein Beatmungsgerät angewiesen
seien, ein Register vorgehalten werde, in
das diese sich eintragen lassen können, damit auch im Notfall eine Versorgung
stattfinden könne.
Herr Schuster führt aus, dass diese Personen i. d. R. über
die Pflegedienste erfasst seien und der Katastrophenschutz im Falle eines
Stromausfalls auch versuchen würde, entsprechende Hilfestellung zu leisten. Ein
an zentraler Stelle zu führendes Kataster erachte er im Hinblick auf den
Pflege- und Aktualisierungsaufwand als kaum umsetzbar. Er gibt im Weiteren zu
bedenken, dass nicht für jeden Beatmungsplatz ein Notstromaggregat vorgehalten
werde und in erster Linie die Notwendigkeit der Eigenvorsorge greife, die u. a.
die Schaffung einer Redundanz beinhalte. Die im Rahmen des Katastrophenschutzes
zur Verfügung stehenden Notstromaggregate seien nicht dafür ausgelegt, für
jeden Einzelfall die Stromversorgung sicherzustellen. Dieses gelte ebenso für
die Alten- und Pflegeheime. Auch diese seien gefordert, eigene Vorsorge zu
betreiben.
Herr Nützel bedankt sich für die Ausführungen, verbunden
auch mit einem großen Dank an die ehrenamtlichen Helfer*innen, und fragt, ob
diese Leuchttürme im Einzelfall dafür geeignet seien, bei Bedarf dort Personen
unterzubringen.
Herr Schuster unterstreicht die Wichtigkeit des
ehrenamtlichen Engagements, ohne das viele Dinge nicht leistbar seien. Zur
Unterbringung führt er aus, dass eine solche im Einzelfall bedingt für einen
gewissen Zeitraum möglich sei, dieses ggf. aber auch in anderen städtischen
Gebäuden. Dafür werde eine vom Land Niedersachsen gestellte und durch die Stadt
Emden eingelagerte sogenannte Betreuungsmittelreserve vorgehalten, die u. a.
100 Feldbetten, Stühle, Tische und Bekleidung umfasse. Darüber hinaus seien aus
den letzten Flüchtlingskrisen weitere städtische Ausstattungsgegenstände
vorhanden.
Herr Hegewald begrüßt die Schaffung dieser Leuchttürme und
die informative Einbindung der Politik. Gleichwohl gebe er zu bedenken, dass er
noch Informationsdefizite bei der Bevölkerung sehe. So gehe er davon aus, dass
diese nicht umfassend wisse, was bei Eintritt einer Notlage, so z. B. eines
Stromausfalls, zu tun sei und dass über die benannten
Katastrophenschutz-Leuchttürme Hilfe erfolgen könne. Ihn interessiert, wie
diese Informationen flächendeckend an die Bevölkerung gegeben werden könnten
und gibt als Beispiel die Versendung schriftlicher Informationen über den
Grundabgabenbescheid an.
Herr Schuster führt aus, dass über die Stadt Emden immer
wieder Informationskampagnen erfolgen würden. So sei auch bei der
Inbetriebnahme der Katastrophenschutz-Leuchttürme vor fünf Jahren eine Besichtigung
möglich gewesen. Weiterhin seien seinerzeit rd. 20.000 Flyer über die
Jugendfeuerwehren an die Emder Haushalte verteilt worden. Zudem würden diese
Leuchttürme auch in die laufende Kampagne „Sei vorbereitet“ mit eingebunden.
Darüber hinaus sei für Juni d. J. ein Katastrophenschutz-Tag geplant, der
ebenfalls die Vorstellung dieser Leuchttürme beinhalte. Eine Verteilung von
Flyern beispielsweise über den Grundstücksabgabenbescheid erachte er als
möglich, gehe aber erfahrungsgemäß nicht von einer großen Wirkung aus. Als in
diesem Zusammenhang weitere wichtige Informationsquellen führt Herr Schuster
abschließend Bundes- und Landeskampagnen sowie auch insgesamt die Presse an. Frau Knochenhauer führt ergänzend aus,
dass über vielfältige Kanäle versucht werde, umfassend zu informieren.
Allerdings obliege jedem einzelnen im Rahmen seiner Eigenverantwortung und
einer sog. Informationsholpflicht, sich auch selber um Informationen zu
bemühen, um im Falle des Falles gewappnet zu sein. So ließen sich beispielsweise
über diverse Kanäle Checklisten finden, in welcher Form für einen Stromausfall
vorgesorgt werden könne.
Herr Kruse bedankt sich ebenfalls für die Präsentation
und führt aus, dass auch über eine Prävention nicht jedes etwaige
Katastrophenszenario gleichermaßen abgebildet werden könne. Eine Information
über die Medien erachte er als sehr gut, gerade auch vor dem Hintergrund, dass
ggf. eintretende Szenarien „gefühlt“ weit entfernt seien.
Herr Göring merkt an, dass die Mündigkeit der
Bürger*innen nicht vergessen werden dürfe und diese in eigener Verantwortung
darüber entscheiden könnten, welcher Informationen sie sich bedienen und welche
Vorsorgemaßnahmen sie im Einzelfall bei gleichzeitigem Tragen eines Restrisikos
treffen würden. Eine fortführende Sensibilisierung durch Informationen erachte
er als wichtig, wobei auch er nicht davon ausgehe, alle Bürger*innen
gleichermaßen zu erreichen.
Auf die
entsprechende Frage von Frau Meyer führt
Herr Schuster ergänzend aus, dass
auch die Personen, die auf ein Beatmungsgerät angewiesen und nicht bettlägerig
seien, in den Katastrophenschutz-Leuchttürmen Versorgungsleistungen, wie z. B.
Aufladen des Gerätes, in Anspruch nehmen können. Auch seien für schnelle und punktuelle
Hilfeleistungen kleine, handelsübliche Notstromaggregate vorhanden, deren
Einsatzmöglichkeiten aber quantitativ begrenzt seien.