Beschluss: Kenntnis genommen.

Herr Schuster stellt anhand einer Power-Point-Präsentation die sogenannten Katstrophenschutz-Leuchttürme als Anlaufstelle für die Bevölkerung auf dem Gebiet der Stadt Emden vor und verweist dabei auf die aktuelle Situation sowie auch auf die bereits laufende Informations-Kampagne „Sei vorbereitet“. Die Präsentation ist im Internet unter www.emden.de abrufbar.

 

Frau Meyer interessiert, ob für Menschen, die auf ein Beatmungsgerät angewiesen seien, ein Register vorgehalten werde, in das diese sich eintragen lassen können, damit auch im Notfall eine Versorgung stattfinden könne.

 

Herr Schuster führt aus, dass diese Personen i. d. R. über die Pflegedienste erfasst seien und der Katastrophenschutz im Falle eines Stromausfalls auch versuchen würde, entsprechende Hilfestellung zu leisten. Ein an zentraler Stelle zu führendes Kataster erachte er im Hinblick auf den Pflege- und Aktualisierungsaufwand als kaum umsetzbar. Er gibt im Weiteren zu bedenken, dass nicht für jeden Beatmungsplatz ein Notstromaggregat vorgehalten werde und in erster Linie die Notwendigkeit der Eigenvorsorge greife, die u. a. die Schaffung einer Redundanz beinhalte. Die im Rahmen des Katastrophenschutzes zur Verfügung stehenden Notstromaggregate seien nicht dafür ausgelegt, für jeden Einzelfall die Stromversorgung sicherzustellen. Dieses gelte ebenso für die Alten- und Pflegeheime. Auch diese seien gefordert, eigene Vorsorge zu betreiben.

 

Herr Nützel bedankt sich für die Ausführungen, verbunden auch mit einem großen Dank an die ehrenamtlichen Helfer*innen, und fragt, ob diese Leuchttürme im Einzelfall dafür geeignet seien, bei Bedarf dort Personen unterzubringen.

 

Herr Schuster unterstreicht die Wichtigkeit des ehrenamtlichen Engagements, ohne das viele Dinge nicht leistbar seien. Zur Unterbringung führt er aus, dass eine solche im Einzelfall bedingt für einen gewissen Zeitraum möglich sei, dieses ggf. aber auch in anderen städtischen Gebäuden. Dafür werde eine vom Land Niedersachsen gestellte und durch die Stadt Emden eingelagerte sogenannte Betreuungsmittelreserve vorgehalten, die u. a. 100 Feldbetten, Stühle, Tische und Bekleidung umfasse. Darüber hinaus seien aus den letzten Flüchtlingskrisen weitere städtische Ausstattungsgegenstände vorhanden.

 

Herr Hegewald begrüßt die Schaffung dieser Leuchttürme und die informative Einbindung der Politik. Gleichwohl gebe er zu bedenken, dass er noch Informationsdefizite bei der Bevölkerung sehe. So gehe er davon aus, dass diese nicht umfassend wisse, was bei Eintritt einer Notlage, so z. B. eines Stromausfalls, zu tun sei und dass über die benannten Katastrophenschutz-Leuchttürme Hilfe erfolgen könne. Ihn interessiert, wie diese Informationen flächendeckend an die Bevölkerung gegeben werden könnten und gibt als Beispiel die Versendung schriftlicher Informationen über den Grundabgabenbescheid an.

 

Herr Schuster führt aus, dass über die Stadt Emden immer wieder Informationskampagnen erfolgen würden. So sei auch bei der Inbetriebnahme der Katastrophenschutz-Leuchttürme vor fünf Jahren eine Besichtigung möglich gewesen. Weiterhin seien seinerzeit rd. 20.000 Flyer über die Jugendfeuerwehren an die Emder Haushalte verteilt worden. Zudem würden diese Leuchttürme auch in die laufende Kampagne „Sei vorbereitet“ mit eingebunden. Darüber hinaus sei für Juni d. J. ein Katastrophenschutz-Tag geplant, der ebenfalls die Vorstellung dieser Leuchttürme beinhalte. Eine Verteilung von Flyern beispielsweise über den Grundstücksabgabenbescheid erachte er als möglich, gehe aber erfahrungsgemäß nicht von einer großen Wirkung aus. Als in diesem Zusammenhang weitere wichtige Informationsquellen führt Herr Schuster abschließend Bundes- und Landeskampagnen sowie auch insgesamt die Presse an. Frau Knochenhauer führt ergänzend aus, dass über vielfältige Kanäle versucht werde, umfassend zu informieren. Allerdings obliege jedem einzelnen im Rahmen seiner Eigenverantwortung und einer sog. Informationsholpflicht, sich auch selber um Informationen zu bemühen, um im Falle des Falles gewappnet zu sein. So ließen sich beispielsweise über diverse Kanäle Checklisten finden, in welcher Form für einen Stromausfall vorgesorgt werden könne.

 

Herr Kruse bedankt sich ebenfalls für die Präsentation und führt aus, dass auch über eine Prävention nicht jedes etwaige Katastrophenszenario gleichermaßen abgebildet werden könne. Eine Information über die Medien erachte er als sehr gut, gerade auch vor dem Hintergrund, dass ggf. eintretende Szenarien „gefühlt“ weit entfernt seien.

 

Herr Göring merkt an, dass die Mündigkeit der Bürger*innen nicht vergessen werden dürfe und diese in eigener Verantwortung darüber entscheiden könnten, welcher Informationen sie sich bedienen und welche Vorsorgemaßnahmen sie im Einzelfall bei gleichzeitigem Tragen eines Restrisikos treffen würden. Eine fortführende Sensibilisierung durch Informationen erachte er als wichtig, wobei auch er nicht davon ausgehe, alle Bürger*innen gleichermaßen zu erreichen.

 

Auf die entsprechende Frage von Frau Meyer führt Herr Schuster ergänzend aus, dass auch die Personen, die auf ein Beatmungsgerät angewiesen und nicht bettlägerig seien, in den Katastrophenschutz-Leuchttürmen Versorgungsleistungen, wie z. B. Aufladen des Gerätes, in Anspruch nehmen können. Auch seien für schnelle und punktuelle Hilfeleistungen kleine, handelsübliche Notstromaggregate vorhanden, deren Einsatzmöglichkeiten aber quantitativ begrenzt seien.