Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Emden wird gem. § 119 Abs. 3 NGO beauftragt, die nach § 7 Abs. 6 des Vertrages über die teilweise Beauftragung zur Durchführung des Rettungsdienstes aufzustellenden Abschlüsse des RKsH zu prüfen.