Sitzung: 29.04.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: abweichender Beschluss
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 15/1538
Abweichender Beschluss (hinzufügen):
Herr Kinzel fasst die Vorlage zusammen und erläutert
einige Details anhand eines projizierten Planes. Der Standort des
Sonderpostenmarktes sei laut den Aussagen des Gutachters zu hinterfragen.
Das Gleiche gelte für die Einrichtung eines Non-Food-Marktes. Hier
sollen vertiefende Prüfungen beauftragt werden.
Dennoch appelliert Herr Kinzel, einen Aufstellungsbeschluss jetzt zu
fassen. Die Detailfragen werden dann später mit Vorlage der genannten
Detailprüfungen im Rahmen der Auslegung geklärt werden.
Herr Docter betont, dass hier das vereinfachte Verfahren
gewählt werde, unter anderem weil die Besiedlung dieses Bereiches zu begrüßen
sei. Auch er plädiert für den Aufstellungsbeschluss und weist darauf hin, dass
das vertiefte Gutachten durch die Fraktionen bis zur Auslegung beraten werden
könne. Entscheidend sei, dass alle Erfordernisse der Nahversorgung an den
Stadtteil hier erfüllt werden.
Herr Bongartz und Herr
Bornemann signalisieren für ihre
Fraktion Zustimmung. Die Entwicklung des Gebietes werde als positiv und
wünschenswert gesehen und das Gutachten könne abgewartet werden. Eine intensive
Diskussion der Ergebnisse des vertiefenden Gutachtens und weitere Informationen
seien jedoch erforderlich.
Frau Eilers wünscht ebenfalls im Namen der FDP-Fraktion,
das vertiefte Gutachten zu erstellen, spricht sich jedoch für einen
Aufstellungsbeschluss nach Vorlage des Gutachtens und nach erfolgter Diskussion
aus.
Herr Docter erläutert noch einmal den Charakter des Aufstellungsbeschlusses,
der als Grundsatzbeschluss und auch als Signal an den Investor zu betrachten
sei. Ein Ergebnis werde hiermit nicht vorweg genommen, ein
Aufstellungsverfahren könne ebenso dazu führen, dass nicht gebaut werde. Diese
Frage sei somit zurzeit offen.
Auf die Frage von Herrn Odinga,
ob eine Zeitschiene für das Aufstellungsverfahren aufgezeigt werden könne
erklärt Herr Docter, dass diese von der inhaltlichen Erarbeitung abhänge und
zurzeit keine konkrete Aussage getroffen werden könne. Bis zum Sommer des
Jahres solle jedoch ein Beschluss über die öffentliche Auslegung erfolgen,
wobei die Zuarbeit des Investors erforderlich sei.
Auf die Anmerkung von Herrn
Koziolek, dass im vorliegenden Plan innenstadtrelevante Bereiche
verzeichnet seien, erwidert Herr Kinzel, dass diesen Punkt auch der Gutachter
kritisch sehe.
Im Ergebnis schlägt Herr Docter vor, einen ergänzenden Beschluss zu
fassen:
Einstimmig
mit 1 Stimmenthaltung.