1. Der Bebauungsplan D 47 A, 2. Änderung (Fuchsgang), wird gem. § 13a
BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren
aufgestellt.
2. Der Geltungsbereich wird, wie in der Begründung
dargelegt und in der Planzeichnung zeichnerisch eindeutig abgegrenzt,
beschlossen.
3. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung wird für die
Dauer von einem Monat gemäß § 13a BauGB
i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt. Zeitgleich wird die Behördenbeteiligung
gemäß § 4 (2) durchgeführt.
Frau Andreas erläutert die Bebauungsplanung im Bereich Fuchsgang.
Neben dem Nahversorgungszentrum Alte Molkerei soll ein anspruchsvolles
mehrgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus entstehen.
Es
handelt sich um den Aufstellungsbeschluss und Beginn der Planung im Rahmen
eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 a BauGB.
Aufgrund
der Ansprache von Herrn Heuermann wird auch das Thema Leitungsverläufe auf dem
Grundstück noch einmal diskutiert. Alle Ratsvertreter befürworten die
Entwicklung für diese gute Lage und die damit verbundene Aufwertung.