Sitzung: 21.04.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 16/0767/4
Die in der Anlage 4 aufgeführten Fragen und Antworten Nr. 1 -10 (Infoveranstaltung) werden zur Kenntnis genommen.
Die in der Anlage 5 aufgeführten Stellungnahmen Nr. 1-14, 20, 28-30, 40-41, 46 werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen und Hinweise Nr. 15-19, 21-27, 31-39, 42, 43, 44 werden berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt. Die Anregung Nr. 45 wird nicht berücksichtigt.
Herr Kinzel führt kurz in die Vorlage ein. Der Rat hat bereits am
07.10.2015 einen entsprechenden Feststellungsbeschluss gefasst. Das Amt für
Regionale Landesentwicklung in Oldenburg hat aus Gründen der Rechtssicherheit
empfohlen, noch einige redaktionelle Änderungen vorzunehmen. Dies betrifft zum
einen das Thema der harten und weichen Abwägungskriterien und zum anderen
einige redaktionelle Änderungen, insbesondere auch die Frage der Darstellung
der Flächen für die Landwirtschaft und die Kennzeichnung für Kampfmittel.
Daher
wurde die Bekanntmachung überarbeitet und eine entsprechende erneute Auslegung
durchgeführt. Die während der Auslegungszeit eingehenden Stellungnahmen haben
neue Erkenntnisse oder Hinweise nicht ergeben, so dass die Planunterlagen nach
der Auslegung nicht mehr ergänzt oder geändert wurden.
Nach
einem erneuten Feststellungsbeschluss wird die Planung nochmals dem Amt für
Regionale Landesentwicklung mit dem Antrag auf Genehmigung eingereicht.
Im
Laufe der Diskussion meldet sich Herr
Rölling, Naturschutzbeauftragter, zu Wort und zitiert eine Anmerkung zum
Thema Flächennutzungsplan Windpark Emden-Ost.
In
der Quintessenz macht Herr Rölling deutlich, dass die Naturschutzbeauftragten
es befürworten würden, wenn aufgrund der mit den Windparkplanungen vorgesehenen
Eingriffe entsprechende Kompensationsmaßnahmen auch im Naturraum
Uphusen-Bansmeer erfolgen können.
Herr Kinzel macht noch einmal deutlich, dass die
BImSch-Genehmigungen gebundene Genehmigungen sind, die aufgrund der
Antragstellungen nach den rechtlichen Regelungen des Bundesimmissionsschutz-
und Naturschutzgesetzes erfolgen. Das Naturschutzgesetz formuliere, dass
Kompensationen im jeweiligen Naturraum zu erfolgen haben und sehe nicht vor,
dass die Kompensation unbedingt in direkter Nachbarschaft erfolge.
Nichtsdestotrotz werde er mit der ‚Antragstellerin (Stadtwerken) Kontakt
aufnehmen, um entsprechende Gespräche zu führen.
Herr Kinzel bittet um Zustimmung des Ausschusses.
Alle
Ratsvertreter sprechen sich für eine entsprechende Beschlussfassung aus.