1.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan D 165 „Wohnbebauung
Hauptstraße 1b, Larrelt“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB als
Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich wird, wie in Anlage 1 zeichnerisch dargestellt,
beschlossen.
2.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Herr
Malzahn begründet die Wiedernutzbarmachung des innerstädtischen
Grundstückes an der Hauptstraße 1b in Larrelt. Bei dem Grundstück handle es
sich um eine ehemalige Hofstelle, welche an die Firma Score-Tankstelle angrenze.
Die Firma habe einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen
Bauleitplanverfahrens gestellt. Für die dargestellte Fläche existiere derzeit
kein Bebauungsplan, weshalb das Grundstück nach § 34 Baugesetzbuch zu bewerten
sei. Nach § 34 lasse sich an dieser Stelle das geplante Vorhaben jedoch nicht
realisieren, sodass aus diesem Grund ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden
müsse.
Der Vorhabenträger
beabsichtigt auf dem Grundstück zwei Reihenhäuser mit drei und vier
Wohneinheiten zu errichten. Dies würde zur Folge haben, dass eine
innerstädtische Baulücke geschlossen und neuer Wohnraum im Innenbereich mittels
Nachverdichtung geschaffen werde.
Herr
Malzahn fügt hinzu, dass nach dem Aufstellungsbeschluss weitere
Planungen und Gutachten durchgeführt werden, worauf der Beschluss zur
förmlichen Beteiligung durch den Stadtentwicklungsausschuss folge.
Herr
Busch äußert sich positiv zu dem geplanten Vorhaben und
erkundigt sich, ob die Nähe des Grundstückes zur angrenzenden Tankstelle in
Bezug auf die Sicherheit zu Bedenken führe. Herr Malzahn antwortet, dass im Laufe des Verfahrens sämtliche
sicherheitsrelevanten Aspekte wie z.B. Emission und Immission geprüft werden.
Es sei auch im Sinne des Investors, eine sichere Planung durchführen zu lassen.
Als Vergleich zur Nähe zwischen Wohnhäusern und Tankstellen wird auf die
Tankstelle in der Auricher Str. verwiesen.
Herr Gosciniak bedankt sich für die Ausführungen und bittet um Abstimmung.