1.
Der Bebauungsplan D 166 „Wohnbebauung
Wykhoffweg“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich wird, wie in Anlage 1 zeichnerisch dargestellt,
beschlossen.
2. Das Verfahren zur 80. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich wird, wie in Anlage 1 zeichnerisch dargestellt, beschlossen.
Herr
Malzahn erläutert die Beschlussvorlage, bei der es um die
Ausweisung von neuem Wohnbauland in Borssum, nördlich des Wykhoffweges geht.
Das Wohnbauland sieht in der groben Planung eine Errichtung von etwa 45
Einzel-, Doppel-, und Mehrfamilienhäusern vor. Bei der genannten Fläche handle es
sich um einen Außenbereich. Um eine Siedlungsarrondierung durchführen zu
können, bedarf es der Aufstellung des Bebauungsplanes D 166 nebst der Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Herr
Malzahn verweist an dieser Stelle auf die Darstellung einer
möglichen Rahmenplanung. Eine konkrete Planung gäbe es jedoch nicht. Zunächst
werde die Ausarbeitung der Bebauungspläne sowie die Beauftragung der Gutachten
erfolgen, sodass eine frühzeitige Beteiligung ermöglicht werde.
Herr
Buisker äußert den Wunsch, die Baulandfläche in Conrebbersweg durch
das Vorhaben zu verkleinern und fragt nach den Anschlussmöglichkeiten der
geplanten Fläche und zur Begründung der Flächenauswahl. Zudem wird die
Unterstützung zugesichert. Herr Docter
begründet, dass die Stadt Emden Inhaber des Grundstückes sei und erläutert in
dem Zusammenhang die Anbindungsmöglichkeiten sowie die Flächenaufzeichnung. Die
alten Bebauungspläne seien aufgrund des Wandels im Planungsrecht nicht mehr zu verwenden.
Herr
Strelow bringt ein, dass es eine erfreuliche Entwicklung für den
Stadtteil sei und folglich auch die Attraktivität steigere. Er erfragt, wie die
zeitliche Planung verlaufen werde. Herr
Doctor führt an, dass es noch keine detaillierte Planung gäbe und einige
Aspekte beispielsweise in Bezug auf alternative Energie mit den Stadtwerken
bedacht und geklärt werden müssen.
Herr
Göring erkundigt sich, ob auch ein Kinderspielplatz in der
Planung berücksichtigt werde. Herr
Docter erklärt, dass das Land Niedersachsen keine Spielplätze in
Neubaugebieten vorsieht.
Herr
Bolinius begrüßt das Vorhaben ebenfalls.
Herr
Haase erteilt seine Zustimmung und verweist darauf, eine
zukunftsorientierte Planung in Bezug auf Ausstattung, E-Mobilität und
energetische Bebauung nicht außer Acht zu lassen. Herr Malzahn sichert zu, dass die zukunftsorientierten Aspekte bei
der Planung berücksichtigt werden. Bislang läge nur eine modellhafte
Aufzeichnung der Möglichkeiten vor.
Herr
Narewski erfragt, ob die 20%-Regelung in Bezug auf senioren-, und
sozialgerechte Bebauung ebenfalls in die Planung einfließe. Herr Docter antwortet, dass es noch
keine Detailplanung gäbe.
Herr Gosciniak bedankt sich für die Ausführungen und bittet um Abstimmung