Verzicht auf die Aufstellung der Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 – 2020; Verzicht auf die Beifügung einer Kapitalflussrechnung zum Konsolidierungsbericht für den Gesamtabschluss 2021
Verzicht auf die Aufstellung der Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 – 2020; Verzicht auf die Beifügung einer Kapitalflussrechnung zum Konsolidierungsbericht für den Gesamtabschluss 2021