Sitzung: 30.03.2011 Ausschuss für Gesundheit und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen.
Vorlage: 15/1955
Frau Szag erläutert ausführlich die Vorlage.
Herr Ammersken bedankt sich und bittet um Wortmeldungen.
Herr Götze fragt an, ob die Möglichkeit weiterhin bestehe, evtl.
Ermessungsentscheidungen treffen zu können.
Frau Szag bestätigt dieses. Dieses sei eine Vorgabe sowohl im
SGB II als auch im SGB XII. Zudem müsse man das auch von den individuellen
persönlichen Umständen abhängig machen. Schon jetzt achte man auf diese Dinge
und arbeite auch mit dem Jobcenter zusammen.
Herr Graf weist darauf hin, dass er bereits im Dezember 2006
einen Antrag über die Erstellung eines Mietspiegels gestellt habe. Seinerzeit
sei dieser von Herrn Lutz begründet worden, dass zurzeit der gesamte
Wohnungsbestand vermietet sei. Er begrüße es, dass jetzt auch ganz konkret
geregelt sei, was für Wohnungen vergeben werden könnten und auch
Privatvermieter mit verwendet würden. Somit hätten die Betroffenen einen
genauen Überblick, wo sie sich bewerben könnten.
Herr Lutz weist darauf hin, dass der Antrag aus dem Jahre 2006
ordnungsgemäß beantwortet worden sei. Ein qualifizierter Mietspiegel beinhalte
nicht den öffentlich rechtlich geförderten Wohnraum. Dieses hätte dazu geführt,
dass nur entsprechend teure Wohnungen mit hineinkämen und es dadurch erhebliche
Verschiebungen geben würden, die nicht gerechtfertigt seien. Für den öffentlich
geförderten Wohnraum habe die öffentliche Hand bereits Geld in die Hand
genommen. Wenn nun diese Förderung ausdrücklich herausgestrichen werde, dann
würde massiv in den Markt eingegriffen und hätte dazu geführt, dass die
Mietpreise in der Stadt Emden angestiegen wären.